Unternehmensnachfolge und Rating - eine spannende Geschichte

30.06.2009 von  Peter Kern - Kern Unternehmensberatung

Worum geht es?

Basel II verpflichtet die Banken, bei der Kreditvergabe eine stärkere Differenzierung der Konditionen nach Bonität der Kunden vorzunehmen. Als Instrument dient das so genannte Rating, mit dessen Hilfe diese Bonität ermittelt wird. Um dieses – von der Bank vorgenommene - interne Rating kommt kein Unternehmen mehr herum.  Es geht schlicht um die Frage: ‚Welches Risiko stellt mein Unternehmen in den Augen meiner Bank dar‘. Und damit liegt  auf der Hand, dass jeder Unternehmer sich – unabhängig von Nachfolgeüberlegungen – mit dem Thema Rating befassen muss. Es geht dabei schon lange nicht mehr nur um Hausbank, Kredit und Konditionen. Es geht auch um das Image gegenüber sonstigen (potentiellen) Geschäftspartnern: Investoren und andere Kapitalgeber, Kunden und Lieferanten.

 

Unter dem Begriff Unternehmensnachfolge wird in diesem Aufsatz der Übergang von Eigentum an und Leitung  von einem Unternehmen von einer Person auf eine andere verstanden. Dieser Definition impliziert, dass es sich bei den betrachteten Unternehmen um kleine Betriebe handelt. Charakteristisches qualitatives Merkmal  ist hier die Konzentration von Eigentum, Leitung, Haftung und Risiko auf die Person  des Inhabers.

 

In der vor uns liegenden Dekade stehen laut Institut für Mittelstandsforschung, Bonn, jährlich rund 70.000 Unternehmensnachfolgen an. Nur 30% davon werden systematisch geplant und durchgeführt, bei rund 20 % endet die ungeregelte Nachfolge in Notlösungen mit teils dramatischem Ausgang (Stefan Klemm in: Nachfolgerating, Wiesbaden 2006, S.14). In dem Zusammenhang stehen Werte in Milliardenhöhe und tausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel. Das  Thema ist deshalb nicht nur für die Unternehmernehmer von Bedeutung, die das 50. Lebensjahr erreichen oder es überschritten haben;  es ist durchaus auch von volkswirtschaftlichem Interesse.

 

Worin besteht nun der Zusammenhang zwischen Rating und Unternehmensnachfolge? Auf den ersten Blick ist keiner zu sehen. Er offenbart sich aber spätestens dann, wenn die Hausbank den Unternehmer wissen lässt, dass im Hinblick auf dessen unklare Nachfolge und der damit verbundenen Risiken für die Bank dessen Kreditkonditionen ‚angepasst‘ werden müssen oder ein beantragter Kredit sogar verweigert wird. Es lohnt sich daher, die hier wirksamen Zusammenhänge zu betrachten.

 

Die Sicht der Hausbank

Der Ratingprozess kennt zum einen die klassische, rein vergangenheitsbezogene quantitative Analyse. Das ist der bekannte Zahlensalat, bestehend aus Ertrags-, Liquiditäts- und Rentabilitätsrelationen sowie absoluten Cash-Flow-Kennzahlen. An deren Seite treten – und das ist neu – qualitative Betrachtungen, die sich auf die Wettbewerbs- und somit Zukunftsfähigkeit des Unternehmens konzentrieren. Hierbei geht es um Rahmendaten wie z.B. Größe und Dynamik des Marktes, Entwicklung der Branche, Qualität und Intensität des Wettbewerbes. Es geht auch um Strukturen des Unternehmens selbst, wie z.B.   Qualität und Marktfähigkeit der angebotenen Produkte/Dienstleistungen, Aufbau- und Ablauforganisation, Mitarbeiterzahl und –Fluktuation, vorhandenes Know – How und ähnlichem. Und es geht um das sensible Thema der Qualität des Managements. Hierbei werden Aspekte wie z.B. das Vorhandensein einer strategischen Planung und Steuerung,  die Güte der Kommunikation nach innen und nach außen und anderes mehr analysiert. Zur eben erwähnten strategischen Planung gehört aus Sicht der Banken auch und ausdrücklich die systematische Vorbereitung der eigenen Unternehmensnachfolge.

 

Unter dem Begriff Rating wird sowohl der Prozess der Analyse selbst als auch dessen Resultat verstanden.  Die Ergebnisse der quantitativen- und qualitativen Betrachtung werden zu einer ‚Note‘ zusammengefasst, die meist aus Buchstaben (zwischen ‚AAA‘ und ‚D‘), ggfs. in Kombination mit einem ’Plus oder ‚Minus‘ besteht. Fehlt die langfristige, systematische Vorbereitung der Nachfolge, dann führt das eindeutig zu einer Verschlechterung des Ratingergebnisses. Im für den Unternehmer günstigen Fall  geht das Fehlen der Vorbereitung als eines von zahlreichen Kriterien in das Endurteil ein und beeinflusst dieses zwar negativ, aber möglicherweise nur marginal. Es gibt allerdings Banken bzw. Ratingsysteme, die die Nachfolgefrage gesondert betrachten. Ist diese offen, führt das zu einem expliziten ‚Downgrading‘ mit erheblichen Folgen auf das Bonitätsurteil.

 

Die Sicht des Nachfolgers

Die Übernahme eines am Markt etablierten Unternehmens stellt für jeden potentiellen Interessenten eine erhebliche finanzielle Belastung dar, unabhängig davon, ob die Zahlung in einem Betrag oder als Rentenzahlung vereinbart wird.  Er wird deshalb bemüht sein, sich ein umfassendes Bild von dem Unternehmen zu machen, das in aller Regel zur Grundlage seines Erwerbseinkommens werden wird. Es liegt auf der Hand, dass er sich neben allen anderen Erkenntnisquellen auch für das interne Bankrating des Unternehmens interessiert. Die Frage nach dieser Beurteilung durch die Hausbank ist ebenso  legitim wie konsequent. Sein Engagement kann als eine Investition interpretiert werden. Je schlechter das Rating, um so größer ist sein Risiko als Nachfolger.

 

Die Sicht der finanzierenden Bank

Es bleibt noch die Frage nach dem Verhalten der die Nachfolge finanzierenden Bank für den Fall, dass die Transaktion  -was der Regelfall sein dürfte - nicht (komplett) mit Eigenkapital finanziert werden kann. Die wird das Ratingergebnis des zu übernehmenden Unternehmens lediglich am Rande interessieren, denn: Schuldner ist und bleibt der Nachfolger. In unserem Denkmodell ist dies gemäß der oben gemachten Definition der Unternehmensnachfolge eine einzelne natürliche Person. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Kredit ordnungsgemäß zurückgeführt werden kann um so größer, je besser es um die Bonität des zu übernehmenden Betriebes geht. Mittel- und langfristig ist die aber auch von den sachlich-fachlichen und unternehmerischen Qualitäten des Nachfolgers abhängig. In erster Linie betrachtet die Bank die Transaktion als klassisches Kreditgeschäft und konzentriert sich auf die Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit des Schuldners, auf dessen persönliches Profil, Erfahrungen, Qualifikationen, Sach- und Fachkunde, vorhandene Sicherheiten usw. Wenn also hier ein Rating bzw. ‚Scoring‘ (= Bonitätsprüfung einer Privatperson) gefragt ist, dann ist es in erster Linie das des Nachfolgers, und erst in zweiter Linie das des zu übernehmenden Betriebes.

 

Fazit:

Zwischen Rating und Unternehmensnachfolge gibt es durchaus Zusammenhänge. Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter kleiner Unternehmen tun gut daran, sich mit beiden Themen zu beschäftigen. spätestens ab einem Alter über 50 sollte der Hausbank deutlich gemacht werden, dass die Unternehmensnachfolge als Thema von strategischer Bedeutung erkannt und als solches entsprechend behandelt wird.

 

Die Aspekte konnten hier nur angerissen werden. Es bleibt weiteren Betrachtungen vorbehalten, einzelne Fragestellungen vertieft darzustellen.

 

Der Verfasser: 
Peter Kern ist Unternehmensberater und Rating-Advisor in Offenbach. Er ist seit April 2009 Partner der Unternehmensbörse Rhein-Main.

 

Kontakt:

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