Unternehmensbewertung bei KMU - Allgemeine Anmerkungen zur Methodik

12.04.2010 von  Jens Olbrich - exact Beratung GmbH, Wetzlar

Jens Olbrich

Um den Wert eines Unternehmens festzustellen, existieren verschiedene Berechnungsverfahren. Jede der Methoden versucht, einen möglichst objektiven, d. h. für die Beteiligten transparenten und plausiblen Unternehmenswert festzustellen. Häufig werden diese Bewertungsmethoden in der Bewertungspraxis je nach Unternehmen und Bewertungsfall modifiziert und verändert. Dies führt dazu, dass sich, je nach verwendeter Methode, unterschiedliche Firmenwerte ergeben.

 

So existiert eine bunte Fülle verschiedener Verfahren, die regelmäßig in der betrieblichen Bewertungspraxis angewendet werden. Weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung haben bisher allgemein verbindliche Bewertungsrichtlinien entwickelt, die für die Preisfindung bei einer Unternehmensbewertung gelten.

 

In den vergangenen Jahren haben sich aber „Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensbewertungen“ herausgebildet, die einen Mindeststandard angeben. Hierdurch konnten aber nicht alle Bewertungsprobleme gelöst werden.

 

So hat  der Berufstand der Wirtschaftsprüfer mit dem Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ Grundsätze dargelegt, nach denen Wirtschaftsprüfer Unternehmensbewertungen durchführen. Entsprechend dieses Standards sind bei Unternehmensbewertungen bevorzugt Ertragswert – und Discounted Cash-Flow-Verfahren anzuwenden. Beide Verfahren stehen aus Sicht des IDW gleichberechtigt gegenüber. Ertragswert- und Discounted Cash-Flow-Verfahren beruhen auf der gleichen konzeptionellen Grundlage (Kapitalwertkalkül); in beiden Fällen wird der Barwert zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt. Während das Ertragswertverfahren im deutschen Raum am häufigsten Verwendung findet, dominiert in den angelsächsischen Ländern das Discounted Cash-Flow-Verfahren (DCF). Im DCF-Verfahren werden üblicherweise unternehmensspezifische Risiken eliminiert und der Diskontierungszinssatz wird auf ein systematisches Marktrisiko abgestellt. Zur Quantifizierung des Risikos wird der Beta-Faktor herangezogen.

 

Dieser Beta-Faktor gibt an, wie stark die Rendite eines Wertpapiers infolge einer Schwankung (Steigen/Sinken) der Marktrendite steigt/sinkt. Ein Beta von 1 bedeutet eine exakte Gleichbewegung zwischen Aktienmarktrendite und Rendite des untersuchten Unternehmens. Da für kleine und mittelständische Unternehmen ein Beta-Faktor nicht plausibel ermittelt werden kann, wird das DCF-Verfahren in der Regel nur von Unternehmen mit internationaler, kapitalmarktorientierter Ausrichtung angewendet.

 

Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird der Unternehmenswert meist mit Hilfe des Ertragswertverfahrens ermittelt. Als Alternativmethode und zur Plausibilitätsüberprüfung wird bei diesen Unternehmen auch oft die so genannte Multiplikatormethode auf Basis von branchenspezifischen Umsatz- und Ertragsmultiplikatoren angewendet.

 

Zu beachten ist, dass diese Verfahren das Unternehmen als komplette Leistungseinheit betrachten und bewerten. Es wird das Unternehmen mit der vorhandenen Struktur und allen, auch immateriellen Vermögensgegenständen (z.B. langjährige Geschäftsbeziehungen, Kundenstamm) bewertet. Diese Bewertung unterstellt üblicherweise die Abwicklung der Unternehmensübergabe als Share-Deal (Übergabe von Gesellschaftsanteilen).

Wird die Unternehmensübergabe in Form eines Asset-Deals realisiert und der Nachfolger übernimmt nur einzelne Vermögensgegenstände (Assets), sind diese jeweils einzeln zu bewerten.

 

Die Funktion einer Unternehmensbewertung besteht im Kern darin, eine sachliche Basis für Verkaufsverhandlungen zu bilden. Die Bewertungsmethoden ermöglichen es aufgrund der nachvollziehbaren Bewertungsschritte, die gewünschte rationale Gesprächsgrundlage herzustellen. Der theoretisch ermittelte Unternehmenswert ist von dem tatsächlichen Kaufpreis zu unterscheiden. Dieser wird durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt.

 
 
 
 
 
 

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