BB H-Bürgschaft oder KfW-Haftungsfreistellung, wann ist was sinnvoll?

27.04.2009 von  Michael Schwarz - Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Bei Absicherungsbeträgen bis 1,5 Millionen Euro empfiehlt sich für neue oder für zusätzliche Kredite in erster Linie der Einsatz von Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen und bei darüber hinausgehenden Beträgen zunächst Bürgschaften des Landes Hessen. Zum einen ist der Zinssatz für den Endkreditnehmer deutlich günstiger, zum anderen ist die Durchleitungsmarge für die Hausbank ohne Haftungsfreistellung, aber mit Bürgschaft, merklich attraktiver. Laufzeit und Zinsbindung können zudem besser an die betrieblichen Erfordernisse angepasst werden.

Die Bürgschaftsbank Hessen bietet Bürgschaften bis 1,5 Millionen Euro mit einer maximalen Risikoübernahme von 80 Prozent des Kredits an. Für höhere Beträge gibt es Landesbürgschaften, der Antrag dafür ist über die Investitionsbank Hessen (IBH) zu stellen, www.ibh-hessen.de. Für sehr große Beträge (i. d. R. ab etwa 50 Millionen Euro) bietet sich in jedem Fall das Angebot der KfW zur Risikoübernahme an. Hier sind Haftungsentlastungen von 50, 60, 70 oder 90 Prozent möglich.

Bürgschaftssumme auf 1,5 Millionen erhöht

Die Bürgschaftsbank Hessen hat die maximale Bürgschaftssumme auf 1,5 Millionen Euro erhöht. Dem hat der Aufsichtsrat jetzt zugestimmt. Zuvor hatte die Höchstgrenze bei 1 Million Euro gelegen – doch diese Grenze hatte sich als Hemmschuh erwiesen. Immer wieder gab es Vorhaben, die unternehmerisch richtig und wichtig erschienen, jedoch ein höheres Bürgschaftsvolumen ergaben.

Damit verbessert die Bürgschaftsbank Hessen erneut ihr Angebot für die hessische Wirtschaft deutlich, nachdem im November vergangenen Jahres das hessische „Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften“ eingeführt wurde (s. a. Folgeseite). An dieser Stelle sei noch einmal darauf verwiesen: Das Sonderprogramm steht allen Branchen offen und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Wirtschafts- und Finanzkrise mindestens 25 Prozent Umsatz- oder Auftragsrückgänge erlitten haben.

Hessisches Sonderprogramm zur Liquiditätssicherung belebt

Im November vergangenen Jahres wurde das hessische Sonderprogramm für Betriebsmittel-Bürgschaften aufgelegt. Zielgruppe sind von der Finanzmarktkrise betroffene kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere der Automobilzulieferbranche. Die Krise droht inzwischen auch weitere Wirtschaftszweige zu erreichen. Deshalb steht das Sonderprogramm zur Liquiditätssicherung selbstverständlich auch für andere Branchen zur Verfügung. Für das Sonderprogramm wurde die Bürgschaftsquote erhöht: Unternehmen können seither Betriebsmittelkredite bis zu 80 Prozent (zuvor 60 Prozent) der Kreditsumme besichern lassen und so von ihrer Hausbank die nötige Liquidität bereitgestellt bekommen. Die Resonanz aus dem Markt belegt, dass dieser Schritt in die richtige Richtung geht: Allein bis 06.04.2009 gingen bei der Bürgschaftsbank Hessen im Rahmen des Sonderprogramms 19 konkrete Anträge für ein zu verbürgendes Kreditvolumen von insgesamt nahezu 10 Millionen Euro ein – allein 12 davon aus dem Bereich Automobilzulieferer.

Von diesen Anträgen wurden bereits acht Bürgschaften mit einem Bürgschaftsvolumen von 3,0 Millionen Euro bewilligt, darunter sechs aus dem Bereich Automotive. Ein Beispiel hierfür ist die Sequatec GmbH. Gerade auf ein neues Werksgelände umgezogen, kam es durch die Entwicklung der Weltmärkte bei dem Automobilzulieferer, Hauptkunde VW, zu Liquiditätsproblemen. Doch schon Ende Dezember war der Engpass überwunden: Gemeinsam mit der Hausbank schloss die Bürgschaftsbank Hessen mit dem Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften schnell und unbürokratisch die entstandene Finanzierungslücke.

De-minimis-Freigrenze auf 500.000 Euro erhöht

Mitte Oktober 2008 hatten die deutschen Bürgschaftsbanken in der so genannten Hamburger Erklärung unter anderem gefordert, das EU Beihilferecht zu korrigieren und die De-minimis-Freigrenze von 200.000 Euro auf 400.000 Euro zu verdoppeln. Die Politik übertraf diese Forderung sogar und führte eine sogenannte Kleinbeihilfen-Verordnung mit 500.000 Euro ein. Damit können von der Bürgschaftsbank Hessen wieder in nennenswertem Umfang Beteiligungen garantiert werden. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) kann so bis zu einer Million Euro Beteiligungen zur Verfügung stellen.

Die Bürgschaftsbank Hessen hat gegenüber der Beteiligungsgesellschaft jetzt ihre Garantie auf bis zu 75 Prozent angehoben (vorher 70 Prozent). Die Hausbank braucht hierbei kein eigenes Risiko einzugehen, www.mbg-hessen.de. Das EU-Beihilferecht lässt Bürgschaften zur Absicherung von Krediten unter eng definierten Voraussetzungen zu. Dazu gehören De-minimis-Beihilfen als unbürokratische und schnelle Hilfen, die jedoch je Unternehmen nur bis zu einem festgelegten Beihilfewert innerhalb von drei Jahren möglich sind. Dieser Höchstbetrag und vor allem das Kumulierungsgebot mit anderen Beihilfen bedeuten gerade für kleine und mittlere Unternehmen Beschränkungen, die nach Ansicht der deutschen Bürgschaftsbanken eine ausreichende Kreditversorgung hemmen können. Mit der Erhöhung auf 500.000 Euro ist die europäische Union einen Schritt in die richtige Richtung gegangen.

 
 
 
 
 
 

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