Hessen Mikrodarlehen – Kleinkredite für Existenzgründer und junge Unternehmen

vom 01.04.2016

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) vergibt im Rahmen des Förderprogramms „Hessen-Mikrodarlehen“ unbesicherte Kredite für die Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Unternehmens mit Sitz in Hessen. Existenzgründer und junge Unternehmen erhalten die Möglichkeit, Investitionen und Betriebsmittel bis zu drei Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit zu finanzieren. Die WIBank bietet das Kreditprogramm „Hessen-Mikrodarlehen“ in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und den jeweiligen, regionalen Kooperationspartnern an.

Was wird gefördert?

Mit diesem Darlehen können alle Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, welche für die Gründung/ Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen innerhalb der ersten drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich sind. Diese Vorhaben müssen eine tragfähige und erfolgversprechende Geschäftsidee umsetzen. Vor einer Finanzierung des Vorhabens muss ein dokumentiertes Gespräch bei einem Kooperationspartner stattgefunden haben.

Wer wird gefördert?

Natürlichen Personen sowie Angehörige freier Berufe, die über geeignete kaufmännische und fachliche Qualifikationen / Erfahrungen verfügen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die dauerhafte wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens muss im Antragsverfahren plausibel dargestellt werden. Da die WIBank für das Darlehen keine banküblichen Sicherheiten verlangt, ist die Abgabe eines notariellen Schuldversprechens notwendig.

Wie sind die Konditionen?

Die Höhe des „Hessen-Mikrodarlehens“ beträgt zwischen 3.000 und 25.000 Euro. Für das Förderdarlehen wird ein fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit vereinbart. Die Laufzeit beträgt sieben Jahre. Die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei. Die Zins- und Tilgungsraten sind monatlich zu zahlen. Eine vorzeitige, vollständige Rückzahlung ist ohne Kosten und ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Für die Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten erforderlich.

Aktuelle Konditionen: Stand: 01.07.2015  Sollzinssatz: 6,00 % p.a.

Wer sind die Kooperationspartner?
•    Industrie- und Handelskammern in Hessen
•    Handwerkskammern in Hessen
•    Regionale, hessische Wirtschaftsfördergesellschaften

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Die Einreichung des Antrags erfolgt ausschließlich über die Kooperationspartner. Vor Antragstellung bei der WIBank, muss zwischen dem Antragsteller und einem Kooperationspartner ein Beratungsgespräch bzgl. der Gründungs-/Geschäftsidee stattgefunden haben.

                                                                               Quelle: Wi-Bank Hessen